Reisehauptleistungen:

Reisehauptleistungen sind die Beförderung zum Urlaubsort und zurück, die Unterkunft mit oder ohne Verpflegung, die Stellung eines Mietwagens für die gesamte Reisedauer, Schulungen am Urlaubsort und Leistungen von ähnlicher Wichtigkeit für die Tauglichkeit der Reise und deren vertraglich vereinbartem Zweck.

Unselbstständige Nebenleistung ist z.B. der Transfer vom Flughafen zum Hotel oder ein Mietwagen nur für einen Tag oder eine unbedeutende Veranstaltung inmitten eines mehrwöchigen Urlaubs.

Bei der Leistung von nur einem Hotel liegt auch dann nur eine einzige Reisehauptleistung vor, wenn in dem Hotel Animation und Verpflegung mitgebucht ist, sogar bei ALL INCLUSIVE.

Wird so ein Hotel jedoch gewerblich vermittelt, finden ähnlich wie beim Ferienhausurlaub als einziger Hauptleistung die Vorschriften des Reisevertragsrechts analoge Anwendung, und der Reisende hat dieselben Rechte wie der Pauschalreisende.

Eine Kreuzfahrt gilt als Pauschalurlaub, auch wenn hier das Transportmittel und die Unterkunft identisch sind.