Nichtleistung:

Eine Nichtleistung liegt vor, wenn die Leistung nicht erfolgt, verweigert wird, der Reisende zu Hause bleiben muss oder an einen völlig anderen Ort verbracht wird, wo er einen völlig anderen Urlaub als den gebuchten verbringen muss (z.B. Badeurlaub statt Skiurlaub, Schwarzwald statt Karibik) oder wenn sonstwie die gelieferte Leistung mit der vertraglich vereinbarten kaum noch Ähnlichkeit aufweist.